Immer öfter fragen mich Kunden, denen ich vor Jahren eine Website gestaltet habe:
„Muss meine Website wegen dem neuen Gesetz jetzt barrierefrei sein?“
Die Antwort lautet: Vielleicht – je nachdem, wie groß dein Unternehmen ist und was deine Website anbietet. Hier bekommst du einen einfachen Überblick über das Barrierefreiheitsgesetz, das in Österreich ab 28. Juni 2025 gilt.
Was steckt hinter dem Gesetz?
Die EU möchte, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – also auch für Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Deshalb wurde der EU-Barrierefreiheitsakt (EAA) beschlossen. In Österreich wurde das Ganze mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt. aber keine rechtliche Beratung. Die Situation kann sich ändern – dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick ohne Gewähr.
Gilt das auch für dich und deine Website?
Nur wenn beide dieser Punkte zutreffen, musst du handeln:
Dein Unternehmen ist kein Kleinstunternehmen, also: Mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
UND
Deine Website bietet eine digitale Dienstleistung an z. B.:
- Webshop mit Bestell- oder Bezahlfunktion
- Produktanfragen über ein Formular
- PDF-Kataloge mit Anfrage- oder Bestellmöglichkeit
- Ticket- oder Buchungssysteme
- Zugang zu digitalen Inhalten (E-Books, Bezahl-PDFs etc.)
- Bank-, Zahlungs- oder Telekommunikationsdienste
- Apps, die solche Funktionen anbieten
- Angebote an öffentliche Stellen (z. B. IT-Dienstleister mit Verwaltungs- oder Behördenkunden)
Was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?
Barrierefreiheit heißt, dass deine Website so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist – z. B. mit dem Screenreader, per Tastatur oder bei Farbenblindheit. Das bedeutet unter anderem…
- Alt-Texte für Bilder
- Gute Farbkontraste
- Tastaturbedienung
- Korrekte HTML-Struktur
- Barrierefreie Formulare und PDFs
- Grundlage dafür ist die WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines).
Mein Tipp für kleine Unternehmen
Für viele meiner Kunden ist es nicht notwendig, alle technischen Anforderungen des Gesetzes umzusetzen (Angabe ohne rechtliche gewähr) . Aber: Es schadet nicht, zumindest die wichtigsten Punkte zu verbessern, z. B.:
- Gute Kontraste für bessere Lesbarkeit
- Alt-Texte für Bilder, damit Screenreader sie erfassen können
- Sauber strukturierte Überschriften und Formulare
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann das die Benutzerfreundlichkeit deutlich erhöhen – für alle Besucher deiner Website.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen erstellt, ersetzt aber keine rechtliche Beratung. Die Situation kann sich ändern – dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick ohne Gewähr.


